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Spendenabsetzbarkeit NEU ab Jänner 2017 –
So können Sie Ihre Spenden absetzen
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Ihre Spende per Erlagschein, Kreditkarte, PayPal, Online Banking oder Einziehungsauftrag ist steuerlich absetzbar. Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen.

Ab 01. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Spenden, die ab diesem Zeitpunkt getätigt werden, müssen im Rahmen der Spendenabsetzbarkeit NEU nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden. Stattdessen werden diese von People Share für Sie an das Finanzamt gemeldet.

Für eine eindeutige Identifikation ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen laut Meldebestätigung sowie ihr Geburtsdatum. Bitte geben Sie in jedem Fall jenen Namen an, der auf Ihrem Meldezettel steht. Wenn beispielsweise „Anna Maria Schulz“ oder „Anni Schulz“ angegeben wird, obwohl im Melderegister „Anna-Maria Schulz“ eingetragen ist, ist die Spendenweiterleitung ans Finanzamt leider nicht möglich. Ihre Spenden können somit nicht abgesetzt werden.

Wir sind dem Datenschutz verpflichtet und garantieren die sichere Übermittlung Ihrer Daten.

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Haben Sie noch Fragen? Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Fundraising Verband Austria

BMF – Bundesministerium für Finanzen

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